Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale wurde im Juli 2008 um 15 Prozent erhöht. Diese Unterstützung ist für alle ArbeitnehmerInnen, die lohnsteuerpflichtig sind und den Arbeitsplatz nur schwer erreichen können. Es gibt zwei Unterteilungen von Pendlerpauschalen:
Kleine Pendlerpauschale
Für jene, bei welchen die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mindestens 20 Kilometer beträgt und die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich ist.
ab 20 km: 630,00 pro Jahr
ab 40 km: 1.242,00 pro Jahr
ab 60 km: 1.857,00 pro Jahr
Große Pendlerpauschale
Für jene, die einen besonders langen Arbeitsweg haben oder denen es unmöglich ist, mindestens die Hälfte des Arbeitsweges mit dem öffentlichen Verkehrsmittel zurückzulegen.
ab 2 km: 342,00 pro Jahr
ab 20 km: 1.356,00 pro Jahr
ab 40 km: 2.361,00 pro Jahr
ab 60 km: 3.372,00 pro Jahr
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